Der Verein Deutsche Sprache (VDS) sieht in der Vorenthaltung des Gender-Gutachtens der Universität Kassel einen Verstoß gegen das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und fordert die Uni auf, ihr das Gutachten zugänglich zu machen. „Ein Gutachten, das unter Verschluss bleiben soll – das ist einer Universität unwürdig“, stellt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, klar. Die Universität Kassel verweigert die Herausgabe eine Gutachtens zur Gendersprache, unter anderem auch an die Presse.

„Die Universität ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts“, so Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, „sie kann nicht einerseits ein Gutachten mit Steuergeldern erstellen lassen und es dann andererseits dem Steuerzahler vorenthalten.“ Das Gutachten ist eine amtliche Informationen im Sinne von § 80 Absatz 1 Satz 3 HDSIG, da es eine Aufzeichnung ist, die amtlichen Zwecken dient.

Der Zugang zum Gutachten lässt sich nicht durch Schutzvorschriften umgehen: Es stellt kein Berufs- oder Amtsgeheimnis dar und betrifft auch kein Geheimnis des persönlichen Lebensbereichs. Auch der Verweis aufs Urheberrecht des Gutachters selbst kommt nicht zum Tragen: Die Universität ist nicht berechtigt, ein fremdes Urheberrecht geltend zu machen. Abgesehen davon ist das Urheberrecht nicht als Ausschlussrecht in den §§ 82 bis 84 HDSIG genannt. „Verwunderlich ist, dass die Universität Kassel sich auf eine Vertraulichkeit zwischen ihr und dem Autor beruft, diese Vertraulichkeit aber anschließend bricht, indem sie das Gutachten in einer kommentierten Stellungnahme selbst veröffentlicht“, sagt Krämer, „das ist offensichtlich treuwidrig und rechtsmissbräuchlich.“

„Eine Universität ist der Wahrheit und zu deren Ermittlung dem wissenschaftlichen Diskurs verpflichtet, der ergebnisoffen zu sein hat“, so Krämer, „das aktuelle Verhalten der Universität Kassel wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Das Vorenthalten des Gutachtens lässt vermuten, dass sie nur die ihr genehmen Passagen als relevant betrachtet – mit einer rechtsstaatlichen Verwaltung hat dies ebenso wenig zu tun wie mit einer wissenschaftsorientierten freiheitlichen Einstellung.“ In der Wissenschaft muss aus Sicht des VDS das Argument entscheiden, nicht die Geheimhaltung. Intransparenz darf in einem demokratischen Staatswesen keinen Platz finden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verein Deutsche Sprache e.V.
Hohes Feld 6
59174 Kamen
Telefon: +49 (2307) 2016931
Telefax: +49 (2307) 9162448
http://www.vds-ev.de/

Ansprechpartner:
Dorota Wilke
Telefon: +49 (231) 794852-0
Fax: +49 (231) 794852-1
E-Mail: presse@vds-ev.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel