Vor dem Hintergrund der zunehmenden Herausforderungen im Gesundheitssystem, die weit über die Pandemie hinausgehen, hat sich der in Baden-Württemberg ansässige QuMiK-Klinikverbund (Qualität und Management im Krankenhaus) zu unterschiedlichen gesundheitspolitischen Themen positioniert.

Im Rahmen der am 16. Dezember ausgerichteten Online-Pressekonferenz fand ein Austausch mit Vertretern der Fach- und Regionalpresse zu den Themen finanzielle Situation der Krankenhäuser, Pflegebudget und Krankenhaus-Strukturprüfungen statt. Die Themen wurden jeweils durch einen Geschäftsführer der Verbundmitglieder vorgestellt.

Zu Beginn der Veranstaltung betonte QuMiK-Sprecher Prof. Dr. Hans-Jürgen Hennes, dass die Krankenhäuser durch die Pandemie häufiger im Gespräch seien und die damit verbundenen Nöte mehr Beachtung fänden. „Dies ist zwar wichtig, aber es gibt weitere bedeutsame Herausforderungen für die Krankenhäuser, welche die künftigen Strukturen noch wesentlicher beeinflussen werden als durch die Pandemie. Diese gilt es zu betonen und stärker in der Öffentlichkeit bekannt zu machen“, so Hennes.

Durch die Pandemie haben sich die finanziellen Schwierigkeiten der Krankenhäuser weiter verschärft und beschleunigt. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung seien weniger Patienten, stark gestiegene Sachkosten beim medizinischen Bedarf und fehlendes Fachpersonal berichtete Geschäftsführer Matthias Ziegler, Klinikum Esslingen. Deutliche Zahlen werden genannt: Seit Pandemie-Beginn gingen die Belegungen durch Patienten um 20 Prozent deutschlandweit zurück, Sachkosten für Masken, Schutzkittel und Handschuhe haben sich in der Regel verdoppelt, im Extremfall sogar vervierfacht und Kosten für Zeitarbeitskräfte und Honorarärzte häufig verdoppelt. „Die Krankenhäuser leisten einen großen Beitrag zu Pandemiebewältigung und erwarten, dass die Pandemie-bedingten Belastungen, besonders Zusatzkosten und entgangene Einnahmen durch verschobene Eingriffe, voll refinanziert werden. Leider ist dies durch den aktuellen Rettungsschirm nicht möglich, da dieser erhebliche Lücken aufweist und mit Ablauf des Jahres ganz endet. Hier muss zeitnah nachbessert werden“, erläutert Ziegler.

Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer der RKH Kliniken, schilderte die aktuellen Entwicklungen zum Pflegebudget. Dieses sei mit der Zielsetzung eingeführt worden, die Pflege zu stärken und den Kostenanteil der Pflege in einem gesonderten Budget zu berücksichtigen. Die Budgetierung umfasst laut Gesetzgeber die "Pflege am Bett" – ohne Konkretisierung der Berufsgruppen und Tätigkeiten. Die unscharfe Definition lässt große Interpretationsspielräume zu und birgt für die praktische Umsetzung ein großes Potenzial für Auseinandersetzungen zwischen den Krankenkassen und Krankenhäusern, welche die Budgets untereinander zu verhandeln haben. Grundsätzlich sehen die Krankenhäuser die Regelung anwendbar für unterschiedliche Berufsgruppen mit differenziertem Ausbildungsniveau, die Krankenkassen vertreten dagegen eine eher eingeschränktere Sichtweise mit primärer Fokussierung auf examinierte Pflegekräfte. Die Auseinandersetzungen sind derart festgefahren, dass die meisten Krankenhäuser in Baden-Württemberg für 2020 noch immer keine Budgetvereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen konnten. „Die Forderung unserer Krankenhäuser ist daher sehr klar: Die unzureichende Definition muss praxisgerecht nachgebessert werden. Dabei sind auch Personen zu berücksichtigen, die zwar am Bett arbeiten, aber nicht ausschließlich“, unterstreicht Martin. Die geforderte Anpassung würde der Situation der Krankenhäuser besser entsprechen, da aufgrund des Fachkräftemangels gemischte Teams in der Pflege zunehmend zum Einsatz kommen müssten, die sich zum Beispiel aus akademischen und examinierten Pflegekräften, Auszubildenden und Hilfskräften zusammensetzen könnten.

Seit 2019 kann der Medizinische Dienst (MD) der Krankenkassen die Strukturen der Krankenhäuser überprüfen, referierte Dr. Ingo Hüttner, Medizinischer Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN. Die Überprüfung der Strukturen und Prozesse soll eine entsprechend gewünschte Ergebnisqualität gewährleisten: ein positives Behandlungsergebnis für den Patienten. Krankenhäuser, welche die strukturellen Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die Leistungen ab 2022 nicht vereinbaren und nicht abrechnen. Die Regelungen sind häufig nicht eindeutig definiert und führen zu einem erheblichen Aufwand für die Krankenhäuser, zum Beispiel für Umorganisationen und für die Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen für den MD. „Die oft praxisfernen Regelungen des Gesetzes lassen sich sehr gut am Behandlungsbeispiel des Aneurysmas der Bauchschlagader verdeutlichen, das häufig als Notfall behandelt wird. Die Vorschrift fordert eine Besetzung im Pflegedienst mit Personen, die zu 50 Prozent eine Fachweiterbildung absolviert haben – was aufgrund des Personalmangels ohnehin bereits eine Herausforderung ist. Dieser Schlüssel ist in jeder Schicht einzuhalten, unabhängig davon, ob der zu behandelnde Fall überhaupt auftritt“, sagt Hüttner. „Das Regelwerk sei bereits nachgebessert worden, aber dies reiche noch nicht aus, um die Zusammenarbeit künftig effizient zwischen MD und den Krankenhäusern durchführen zu können“, fügt Hüttner hinzu.

„Die drei genannten Themenblöcke stehen beispielhaft für die sich verschlechternden gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in den letzten Jahren. Zahlreiche weitere Themen mit ähnlicher Wirkung und einer extensiven Steigerung des administrativen Aufwands könnten genannt werden. Letztlich bewirkt diese Entwicklung einen unstrukturierten Abbau von Klinikkapazitäten und trifft damit auch leistungsstarke Krankenhäuser, die für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden, guten Versorgung gebraucht werden. Ein strukturiertes Vorgehen wäre der bessere Ansatz für die Zukunft der Krankenhäuser“, resümiert Hennes.

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