Demnach können die Praxen bei jedem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung zusätzlich 4,02 Euro abrechnen. Die Summe ergibt sich als sogenannte Analoggebühr, indem aus der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ die Ziffer 383 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden kann. Die gleiche Ziffer gilt für Zahnärzte. Auch für Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden wird die vereinbarte pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung bis zum 31. März 2022 verlängert.
Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther:
„Seit Ausbruch der Pandemie hat die Private Krankenversicherung die Arztpraxen schon mit weit mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die Arbeitsfähigkeit der Praxen gewährleistet werden kann.
In der Anfangszeit der Pandemie wurde zunächst sogar eine deutlich höhere Pauschale gezahlt, um die Erstausstattung der Praxen mit umfangreichen Hygiene- und Schutzsystemen zu unterstützen. Diese Ausstattung ist nun vorhanden, sodass die neue Hygienepauschale noch für laufende Kosten etwa durch erhöhte Preise für Schutzmasken und Handschuhe dient.
Die Private Krankenversicherung steht damit zu ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Patienten in Zeiten der Pandemie, damit die Versicherten sich ohne Angst vor Infektionen in die Arztpraxen begeben können. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden und mit chronischen Erkrankungen ihre Arztbesuche nicht aus Angst vor Corona aufschieben, sonst erhöhen sie ihre gesundheitlichen Risiken. Auch wichtige Vorsorgeuntersuchungen sollten nicht lange aufgeschoben werden, weil zu spät entdeckte Krankheiten umso schwerer zu bewältigen wären und zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.“
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