Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Der Bund stellt zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.
Der Sonderfonds eröffnet jetzt eine neue befristete Absageoption. Kulturveranstaltungen, die im Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.2.2022 stattfinden sollten, können bis zum 31.01.2022 freiwillig abgesagt werden. Zudem ist auch die Verschiebung der Veranstaltung möglich. Der Veranstalter und die Veranstalterin können wählen zwischen Absage und Verschiebung. In allen Fällen, in denen der Sonderfonds die Kosten einer Komplett-Absage anteilig tragen würde, übernimmt der Sonderfonds alternativ anteilig die Kosten der Verschiebung einer Veranstaltung. Die Ausfallabsicherung erstattet 90 Prozent der tatsächlich entstandenen externen Kosten (zum Beispiel Ausfallhonorare, nicht stornierbare Saalmieten), die durch eine Verschiebung entstehen (siehe auch FAQ 3.11 unter www.www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de).
Überbrückungshilfe des Bundes
Zudem hat der Bund jetzt die Überbrückungshilfen bis zum 31.3.2022 verlängert. Mit der Überbrückungshilfe werden Unternehmen, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen mussten, beziehungsweise von den Schließungen erheblich betroffen sind.
Neu ist auch hier die zeitliche befristete Antragsstellung bei freiwilliger Schließung wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln.
Weitere Infos und die Antragsunterlagen stehen unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Hamburger Corona Schutzschirm
Hamburg setzt seine Hilfen für die Kultur auch in 2022 fort. Die entsprechende Förderrichtlinie, mit der zum Beispiel den Musikclubs geholfen wird, ist bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Anträge hierfür sind bis zum 30.9.2022 zu stellen. Die Einrichtungen und Verbände können auch im neuen Jahr mit dem für sie zuständigen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin in der Behörde für Kultur und Medien das weitere Verfahren besprechen. Die entsprechenden Förderungen werden beständig an die Rahmenbedingungen der Pandemie angepasst und mit den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Sparten weiterentwickelt.
Seit März 2020 hat Hamburg umfangreiche Hilfspakete für Kreative zur Verfügung gestellt. Bis heute hat die Stadt rund 121,7 Millionen Euro an Hilfen für Künstlerinnen und Künstler und Kultureinrichtungen bereitgestellt. Darunter das Hilfspaket Kultur, mit dem die Behörde für Kultur und Medien mit rund 57 Millionen Euro kulturelle Einrichtungen, wie zum Beispiel Privattheater oder Musik-Clubs unterstützt. Zudem hat der Senat in diesem Jahr die Defizite der staatlichen Kultureinrichtungen mit bisher rund 15 Millionen Euro ausgeglichen.
Verlängert wurde auch der IFB-Förderkredit Kultur, mit dem noch bis zum 30. April 2022 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen, mit denen Kulturbetriebe schnell und zusätzlich zu den Soforthilfen dringend benötigte Liquiditätshilfen erhalten. Die Hilfe steht nicht nur für Investitionen zur Verfügung, sondern auch für Betriebsmittel. Der Kreditrahmen kann bis zu 300.000 Euro betragen. Die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-kultur.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Angesichts der aktuellen Infektionslage wächst die Unsicherheit in der Kultur- und Kreativwirtschaft erheblich. Aufgrund der massiven Einnahmeausfälle seit Beginn der Pandemie ist die Verlässlichkeit der staatlichen Hilfen besonders wichtig. Wir werden auch im kommenden Jahr alles dafür tun, damit die Künstlerinnen und Künstler und die Kultureinrichtungen möglichst gut durch die Corona-Krise kommen. Daher haben wir die Förderungen über das Hilfspaket Kultur jetzt nochmal bis zum Ende des kommenden Jahres verlängert. Dabei sind die Rettungsschirme und die Hilfspakete das eine, das andere ist, dass wir weiterhin im engen Austausch bleiben müssen, damit die Hilfen wirklich da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Hamburg hat früh einen Rettungsschirm gespannt. Jetzt greifen vor allem die Hilfen des Bundes, insbesondere der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen der der Kultur eine wichtige Unterstützung gibt und im engen Austausch mit den Ländern auch erneut an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wurde. Auch hier muss weiterhin die Bereitschaft bestehen, die Hilfen an neue Lagen so anzupassen, dass die Kultur zumindest materiell durch diese Krise kommt.“
Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 42824-208
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Pressesprecher
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Fax: +49 (151) 61300649
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