Mit der neuen Bundesregierung, die „erfrischend zügig ihre Arbeit aufgenommen“ hat, verbindet der Präsident des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Vorstandsvorsitzende Axel Springer SE, Dr. Mathias Döpfner, interessante Perspektiven „gerade für unsere Aufgabe, den unabhängigen Journalismus“. Dies gelte nicht nur in der Berichterstattung, sondern auch bei den Themen, die dem BDZV am Herzen lägen. „Allen voran die Finanzierung unserer Zustellungsstrukturen, die nach Jahren der bei diesem Thema spürbaren Lethargie endlich einer kraftvollen politischen Gestaltung“ bedürfe. Dies sei nicht nur wichtig für die Zeitungsunternehmen, sondern vor allem für die knapp 12 Millionen Abonnenten beziehungsweise 36 Millionen Leserinnen und Leser, die sich täglich für eine gedruckte Zeitung entscheiden. „Zeitungen sind systemrelevant für unsere Demokratie“, betont Döpfner: „Nach ersten Gesprächen, die ich hierzu mit Vertretern der neuen Regierung geführt habe, bin ich optimistischer denn je.“

Wichtig bleibe, macht der BDZV-Präsident in seinem Neujahrsgruß an die Mitglieder weiter deutlich, auch die Klärung des Verhältnisses privater und öffentlich-rechtlicher Medienangebote zueinander. Hier drohe – nicht zuletzt durch presseähnliche Online-Angebote der ARD – eine Schieflage zu Lasten der privat finanzierten digitalen News-Angebote zu entstehen. Eigentlich habe man die Problematik gelöst geglaubt. Aber, so Döpfner, „vielleicht erreichen wir auch hier mit der neuen ARD-Vorsitzenden ein Verständnis, wie man das duale System in Deutschland langfristig stabilisieren kann“. 

Als einen „sachgerechten und effektiven Beitrag zur Stärkung des unabhängigen Journalismus in Europa“ fordert der BDZV-Präsident ferner eine „für sämtliche Gatekeeper geltende gesetzliche Verpflichtung, den Marktteilnehmern – und damit auch uns, den Zeitungen – fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Diensten zu gewähren“. Der BDZV unterstütze gemeinsam mit den europäischen Verlegerorganisationen daher die Position des Europäischen Parlaments, den mit viel Vorschusslorbeeren bedachten Digital Markets Act (DMA) in diesem Punkt nachzubessern. Dies sei wichtig, „damit der DMA nicht auf den letzten Metern zum Plattformschutzgesetz wird“, macht Döpfner deutlich.

Der digitalen Medienrealität müssten sich auch die Verbandsstrukturen des BDZV ständig anpassen. „Hier wollen wir noch schneller und effektiver werden“, versichert der Präsident, und verweist auf die Delegiertenversammlung im Februar. Zugleich macht Döpfner deutlich, dass der BDZV im zurückliegenden Jahr viel erreicht habe: Wichtige Meilensteine seien das neue Leistungsschutzrecht, die Absenkung der Mehrwertsteuer für digitale Presse und die jüngsten Erfolge bei den Marktmissbrauchsverfahren gegen Google in Brüssel. Er sei gewiss, dass auch diejenigen, „die heute noch zweifeln mögen, in einigen Jahren die fundamentale Bedeutung dieser Regelungen für die Zukunft von Journalismus, Demokratie und Freiheit erkennen“, prognostiziert der BDZV-Präsident.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
http://www.bdzv.de

Ansprechpartner:
Anja Pasquay
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 726298214
Fax: +49 (30) 726398217
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel