Wichtig bleibe, macht der BDZV-Präsident in seinem Neujahrsgruß an die Mitglieder weiter deutlich, auch die Klärung des Verhältnisses privater und öffentlich-rechtlicher Medienangebote zueinander. Hier drohe – nicht zuletzt durch presseähnliche Online-Angebote der ARD – eine Schieflage zu Lasten der privat finanzierten digitalen News-Angebote zu entstehen. Eigentlich habe man die Problematik gelöst geglaubt. Aber, so Döpfner, „vielleicht erreichen wir auch hier mit der neuen ARD-Vorsitzenden ein Verständnis, wie man das duale System in Deutschland langfristig stabilisieren kann“.
Als einen „sachgerechten und effektiven Beitrag zur Stärkung des unabhängigen Journalismus in Europa“ fordert der BDZV-Präsident ferner eine „für sämtliche Gatekeeper geltende gesetzliche Verpflichtung, den Marktteilnehmern – und damit auch uns, den Zeitungen – fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Diensten zu gewähren“. Der BDZV unterstütze gemeinsam mit den europäischen Verlegerorganisationen daher die Position des Europäischen Parlaments, den mit viel Vorschusslorbeeren bedachten Digital Markets Act (DMA) in diesem Punkt nachzubessern. Dies sei wichtig, „damit der DMA nicht auf den letzten Metern zum Plattformschutzgesetz wird“, macht Döpfner deutlich.
Der digitalen Medienrealität müssten sich auch die Verbandsstrukturen des BDZV ständig anpassen. „Hier wollen wir noch schneller und effektiver werden“, versichert der Präsident, und verweist auf die Delegiertenversammlung im Februar. Zugleich macht Döpfner deutlich, dass der BDZV im zurückliegenden Jahr viel erreicht habe: Wichtige Meilensteine seien das neue Leistungsschutzrecht, die Absenkung der Mehrwertsteuer für digitale Presse und die jüngsten Erfolge bei den Marktmissbrauchsverfahren gegen Google in Brüssel. Er sei gewiss, dass auch diejenigen, „die heute noch zweifeln mögen, in einigen Jahren die fundamentale Bedeutung dieser Regelungen für die Zukunft von Journalismus, Demokratie und Freiheit erkennen“, prognostiziert der BDZV-Präsident.
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