Auf keinen Fall vorschnell kündigen, nachdem der Preis erhöht wurde. Die alte Regel, dass Neukundenpreise günstiger sind als die Tarife der Bestandskunden, gilt oft nicht mehr. Haushalte müssen prüfen, ob es sich lohnt, trotz einer Erhöhung beim alten Anbieter zu bleiben.
Auch im Fall der Insolvenz eines Anbieters wird ein Haushalt durchgängig mit Strom oder Gas versorgt. Er rutscht dann in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Energieversorger, der im Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom versorgt – meist das örtliche Stadtwerk. Die Ersatzversorgung dauert längstens drei Monate. Dann beginnt die Grundversorgung. Einzige Änderung ist die Kündigungsfrist. Haushalte können in der Ersatzversorgung fristlos kündigen, in der Grundversorgung gilt eine Frist von 14 Tagen.
Im Fall einer Insolvenz sollte umgehend der Zählerstand fotografiert werden. Das ist wichtig, um später die Schlussrechnung beim insolventen Anbieter prüfen zu können. Außerdem wird so dokumentiert, mit welchem Zählerstand die Ersatzversorgung startet. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen ausstehende Guthaben und Boni über den Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Wie Haushalte am besten auf gebrochene Preisgarantien, Lieferstopps oder rückwirkende Kündigungen reagieren und wie sie über die Vergleichsportale den besten Tarif finden, wird in der Februar-Ausgabe von Finanztest erklärt. Der Artikel ist online unter www.test.de/strom-und-gaspreise abrufbar.
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