Mitbestimmung durch Betriebsräte und im Aufsichtsrat bringt den Beschäftigten, aber auch dem gesamten Unternehmen Vorteile, zeigen zahlreiche empirische Studien. Sie wirkt sich unter anderem positiv auf Löhne, Jobsicherheit, Produktivität, Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit aus: https://www.imu-boeckler.de/data/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-.pdf. In der Corona-Pandemie hat Mitbestimmung zu besseren Bedingungen, etwa bei Infektionsschutz, Kurzarbeit, Homeoffice-Regelungen oder Weiterbildung beigetragen, machen verschiedene Untersuchungen deutlich: file:///C:/Users/rainer-jung/Downloads/p-mbf-praxis_2021_44.pdf und: https://www.wsi.de/de/blog-17857-besser-durch-die-krise-mit-tarif-und-betriebsrat-28133.htm und: https://www.dgfp.de/fileadmin/user_upload/DGFP_e.V/Medien/Personalfuehrung/Ausgaben_2021/11/PF1121_kurz.pdf (S.15 bis 20).
Mitbestimmung schätzen die meisten Menschen in Deutschland als sehr positiv ein: https://www.boeckler.de/de/grafik-detail.htm?pageName=boeckler-impuls-mitbestimmung-hat-einen-guten-ruf-4403.htm&pageId=4403&image=0 Trotzdem ist der Anteil der Betriebe und Beschäftigten, die einen Betriebsrat haben, über die Jahre gesunken. Wenn es um die Beteiligungsrechte von Beschäftigten geht, tun sich große Wissenslücken auf. Das ergibt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte repräsentative Befragung, die ein Forscherteam um Prof. Dr. Werner Nienhüser von der Universität Duisburg-Essen ausgewertet hat: https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-mitbestimmung-hat-einen-guten-ruf-4403.htm
Meistens kommen Betriebsrat und Management in deutschen Unternehmen ganz gut miteinander klar. Trotzdem sind Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen. Befragungen der Hans-Böckler-Stiftung liefern Hinweise darauf, dass Arbeitgeber schätzungsweise jede sechste Neugründung von Betriebsräten behindern, obwohl das ein Straftatbestand ist: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-behinderung-von-betriebsratsgrundungen-25757.htm. Deshalb ist es eine wichtige Verbesserung, dass die Bundesregierung die Behinderung von Betriebsratsgründungen zu einem Offizialdelikt machen will, sagt Arbeitsrechtsexpertin Dr. Johanna Wenckebach, die wissenschaftliche Direktorin unseres Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI).
Auch an anderen Punkten sind rechtliche Reformen sinnvoll und notwendig, um die Mitbestimmung angesichts zunehmender Digitalisierung und Transformationserfordernisse fit zu halten. „Es geht um große Verteilungsfragen in den Betrieben, um Weiterbildung, Arbeitsplatzsicherheit aber auch Gesundheitsschutz. Hier braucht es in Zukunft mehr Mitbestimmungsrechte, gerade auch im Interesse der (Zeit-)Autonomie von Beschäftigten“, schreibt Wenckebach, die sich mehr Initiative der Bundesregierung wünscht: https://gegenblende.dgb.de/artikel/++co++01de392e-7834-11ec-8311-001a4a160123. Klarstellungsbedarf gibt es auch bei so genannten „digitalen Zugangsrechten“ für Betriebsräte und Gewerkschaften: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-digitale-zugangsrechte-fur-betriebsrate-und-gewerkschaften-35901.htm. „Sehr gut, dass jedenfalls das ganz konkret im Koalitionsvertrag steht“, schreibt die HSI-Direktorin.
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