Fiat-Chrysler Automobiles (FCA) musste rund um den Fiat Dieselskandal eine weitere herbe Niederlage einstecken. Mit Urteil vom 27.12.2021, 2 O 169/21, sprach das LG Landau einem Wohnmobilbesitzer Schadensersatz in Höhe von rund 48.000,00 €  zu. „Die aktuelle Entscheidung zeigt erneut, dass Besitzer von Wohnmobilen, die mit Motoren des FCA Konzerns ausgestattet sind, nicht blauäugig die weiteren Entwicklungen abwarten, sondern zeitnah Schadensersatz fordern sollten“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu.  Nachdem bereits die Landgerichte Stade, Koblenz und Gera die FCA Italy S.p.A. in der Verantwortung sahen, stellte aktuell auch das Landgericht Landau mit seiner Entscheidung vom 27.12.2021, 2 O 169/21, fest, dass die FCA Italy S.p.A. als Herstellerin des Grundmodells Fiat Ducato auf Schadensersatz haftet. Streitgegenständlich war ein für 47.500,00 € gekauftes Wohnmobil des Typs V 600 G des Herstellers Pilote. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 3,0-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5 ausgestattet.

Die dortige Klägerin berief sich auf mehrere illegale Abschalteinrichtungen. So wurde insbesondere vorgetragen, dass die Abgasnachbehandlung zur Verminderung der Stickoxidemissionen rund 22 Minuten nach jedem Motorstart verringert wird. „Da der Testzyklus nur circa 20 Minuten andauert, führt diese Reduktion dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Demgegenüber kamen verschiedene Messungen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die in Wohnmobilen des Fiat-Chrysler Automobiles-Konzerns (jetzt: Stellantis) verbauten Motoren im Realbetrieb ganz massive Überschreitungen der gesetzlich zugelassenen Grenzwerte aufweisen und damit die Luft verpesten.

Das Gericht folgte im Wesentlichen der Argumentation der Klägerin und verurteilte die FCA aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen. Im Schadensersatz sind Aufwendungen für sog. Nachbauten enthalten, die nach dem Kauf im Wohnmobil angebracht worden sind. Klar war für das Gericht, dass das Wohnmobil über eine Prüfstandserkennung verfügt, die dazu führt, dass die Abgaswerte bei der Kontrolle auf das gesetzliche Maß optimiert werden. „Das Landgericht legt der FCA Italy S.p.A. zudem zur Last, dass der Vorstand von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, aus Profitgier die Schädigung seiner Kunden aber hingenommen habe. Das stelle eine bewusste Täuschung dar“, konstatiert Rechtsanwalt Göpfert.

Die aktuelle Entscheidung des LG Landau vom 27.11.2021 zeigt erneut, dass betroffene Wohnmobilbesitzer nicht einfach zuwarten, sondern jetzt tätig werden sollten. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausweislich eines Schreibens vom 07.07.2021 die Untätigkeit anderer offizieller Stellen im Fiat Dieselskandal wohl nicht mehr länger gefallen lassen, sondern bald selbst tätig werden will. Obwohl bei „einigen Wohnmobilen hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten festgestellt“ worden seien, seien bisher keine Maßnahmen eingeleitet worden. Daher prüfe man derzeit weitere Schritte, damit die „Unzulässigkeiten in den betroffenen Fahrzeugen“ entfernt werden, heißt es in dem Schreiben des KBA. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte ist es damit nur eine Frage der Zeit, bis das KBA für Tausende Wohnmobile in Deutschland einen verbindlichen Rückruf anordnen wird.

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