Mit der schriftlichen Bekanntgabe sämtlicher Prüfungsergebnisse endet ein Hochschulstudium. Dies kann auch sein, wenn die Hochschule die Abschlussnoten in ein Onlineportal stellt und dort die schriftliche Bestätigung selbst erzeugt werden kann. Zu diesem Urteil kam der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 7.7.2021 – III R 40/19). In diesem Fall klagte eine Mutter, die für ihre Tochter länger Kindergeld haben wollte. Das Ende des Studiums kann auch Auswirkungen auf die Familiendeckung in der privaten Haftpflichtversicherung haben. „Unverheiratete Kinder sind dort in der Regel nur bis zum Ende ihrer Erstausbildung oder ihres Erststudiums versichert“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Danach brauchen sie eine eigene Haftpflichtpolice. Manche Anbieter gewähren vereinzelt noch einen kurzen Übergangsschutz von wenigen Monaten oder bis zur nächsten Hauptfälligkeit. „Da dies jedoch nicht der Regelfall ist, sollten Eltern und Kinder bei ihrem Anbieter nachfragen, wie lange die Familiendeckung gilt und sich frühzeitig um einen Anschlussvertrag kümmern, damit nahtloser Versicherungsschutz besteht“, so Bösl.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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