„Der historische Anstieg der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte* im Dezember 2021 (im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat) von 24,2 Prozent ist – neben dem Anstieg der Energiepreise – auch auf den überdurchschnittlichen Anstieg der Preise für Baumaterialien zurückzuführen“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt heute veröffentlichen Erzeugerpreisindizes für gewerbliche Produkte in Deutschland.

  • Der Erzeugerpreis für Bauholz lag Ende 2021 um 59,4 Prozent über dem Niveau von Dezember 2020.
  • Der Preis für Betonstahl in Stäben legte binnen Jahresfrist um 57,4 Prozent zu.
  • Im Jahresdurchschnitt 2021 hatten die Preise für Bauholz bzw. für Betonstahl um 61,4 Prozent bzw. um 53,2 Prozent über dem Vorjahr gelegen und damit deutlich über dem Durchschnitt der Erzeugerpreise von 10,5 Prozent.

„Diese starken Baumaterialpreissteigerungen führten im vergangenen Jahr zu dem Preisanstieg beim Neubau von Wohngebäuden (im Jahresdurchschnitt 2021) von 9,1 Prozent“, erläuterte Müller die Situation. Damit hätten die Baupreise deutlich über dem Plus der Verbraucherpreise von 3,1 Prozent gelegen. Neben dem Anstieg der Rohstoffpreise hätte aber auch die Absenkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 eine Rolle gespielt: Ohne Mehrwertsteuer und somit ohne Basiseffekt hätten die Neubaupreise für Wohngebäude 2021 nur um 7,7 Prozent zugelegt.

Zu Jahresende konnte allerdings eine leichte Preisberuhigung bei einzelnen Baumaterialien festgestellt werden.

  • So sank der Erzeugerpreis für Bauholz im Dezember binnen Monatsfrist um 12,8 Prozent, das war der dritte Rückgang in Folge.
  • Diese Entwicklung trifft aber nicht auf alle Produkte zu: Der Preis für Betonstahl in Stäben legte im Dezember binnen eines Monats wieder zu, und zwar um 1,7 Prozent.

Müller: „Die Preisentwicklung scheint somit weiterhin sehr volatil zu sein. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer sollten daher auch weiterhin Preisschwankungen in ihren Budgets und Kalkulationen berücksichtigen und sich auf einen fairen Umgang dieser nicht beeinflussbaren Faktor verständigen.“

Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes

*) die Erzeugerpreisindizes werden ohne MwSt. ausgewiesen, die MwSt.-Senkung im zweiten Halbjahr 2020 spielt somit keine Rolle

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