Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nach Auskunft der ARAG Experten die Sicherstellung mehrerer Gesichtsmasken, u. a. mit Haaren, mit einem Gitter vor den Augenöffnungen oder mit Sehschlitzen, als rechtens bestätigt, nachdem mit dem Pkw ihres Eigentümers immer wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden war, wobei der Fahrer jeweils eine Gesichtsmaske getragen hatte. Denn zum Zeitpunkt der Sicherstellung habe die Gefahr bestanden, dass der Fahrzeug-Eigentümer die Masken künftig erneut einsetzen würde, um die Identität des Fahrers bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verschleiern (Az.: 5 K 737/21.NW).
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