Krankheitsfälle, Quarantäneanordnungen und Sorgen angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzten die Einrichtungen der Eingliederungshilfe derzeit besonders unter Druck, so Schaefers. „Die Personalsituation ist schon jetzt angespannt. Wir können nicht zulassen, dass weitere Beschäftigte in der Eingliederungshilfe ausfallen. Dann ist die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht mehr gesichert.“
Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müsse deshalb die Sicherstellung der Versorgung immer an oberster Stelle stehen. „Der Einigung der Landes-Gesundheitsminister auf ein abgestuftes Verfahren, bei dem Betretungsverbote an letzter Stelle stehen, müssen nun konkrete Regelungen vor Ort folgen. Dort haben die Gesundheitsämter das letzte Wort. Sie brauchen jeweils landesweit verbindliche Vorgaben.“
Nicht alle Beschäftigten würden sich durch die einrichtungsbezogene
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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