„Inzwischen wird immer deutlicher, dass sowohl den Pflegeeinrichtungen als auch den Gesundheitsämtern durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Überlastung droht. Wenn die Versorgung zusammenbricht, will es die Bundesregierung am Ende nicht gewesen sein“, kommentiert Meurer aktuelle Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium, denen zufolge nach dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Gesundheitsämter vor Ort selbst entscheiden müssten, ob und wie schnell sie tätig werden.
„Es fehlen einheitliche Regeln zur Umsetzung, wie sie zu Recht von den Gesundheitsministern der Länder gefordert wurden, und auch die Pläne für eine allgemeine Impfpflicht stocken. Die Bundesregierung muss endlich Klarheit schaffen, anstatt die Verantwortung an die überlasteten Einrichtungen und die Gesundheitsämter vor Ort durchzureichen“, so der bpa-Präsident. Vor der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssten belastbare Notfallpläne für die Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ebenso auf dem Tisch liegen wie ein bundesweit verlässliches, abgestuftes Verfahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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