Eine neue Verordnung der Europäischen Union (EU) erleichtert es allen Genesenen mit anschließender Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung, ihren Impfstatus leichter nachzuweisen, um Restaurants, Kinos oder Sportstätten zu besuchen. Bisher wurde ihre Grundimmunisierung mit „1 von 1“ und ihre Auffrischungsimpfung mit „2 von 2“ dokumentiert, so dass sie zusätzlich auch noch ihr digitales Genesenenzertifikat vorweisen mussten, um deutlich zu machen, warum sie keine Boosterung als „3 von 3“ bekommen haben. Ab sofort können die Apotheken auch Zertifikate für Auffrischungsimpfungen bei Genesenen ausstellen, die nunmehr mit der Angabe „2 von 1“ das vollständige Boostern dokumentieren. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie rund 10 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert, davon sind 8 Millionen genesen.

„Die Apotheken haben die neuen EU-Regeln fristgemäß umgesetzt und erleichtern es damit vielen Genesenen, ihren Impfstatus im Alltag leichter nachzuweisen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Diese sind für Patientinnen und Patienten mitunter schwer nachzuvollziehen. Wir bitten um Verständnis, aber das liegt nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. Auch auf das Auslesen und Anzeigen der hochgeladenen Impf- und Genesenenzertifikate in der Corona-Warn-App oder Cov-Pass-App haben die Apotheken keinen Einfluss. Grundsätzlich empfehlen wir deshalb immer, alte Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder diese als Papierausdruck bei sich zu führen, um bei Bedarf den eigenen Status dokumentieren zu können.“ Seit Juni 2021 haben die Apotheken mehr als 80 Millionen Impfzertifikate und über 3 Millionen Zertifikate für Genesene ausgestellt – das sind etwa 40 Prozent aller Zertifikate in Deutschland.

Mehr Informationen unter www.abda.de und www.mein-apothekenmanager.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de

Ansprechpartner:
Christian Splett
Stellv. Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.de
Dr. Reiner Kern
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 40004-132
E-Mail: presse@abda.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel