Kurze betonte: "Radio informiert und unterhält als Volksmedium täglich Millionen Menschen und sorgt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch künftig muss es über eigene Rundfunkfrequenzen für alle frei empfangbar sein."
Die MSA ist in Sachsen-Anhalt die zuständige Behörde für die Zulassung, Lizenzierung und Beaufsichtigung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Sie entscheidet als staatsferne Institution durch eine aus 28 Mitgliedern plural besetzte Versammlung und wird aus einem ca. zweiprozentigen Anteil der in Sachsen-Anhalt anfallenden Rundfunkgebühren finanziert. Die MSA ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle/Saale, errichtet durch das Landesrundfunkgesetz vom 22.05.1991.
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