„E-Scooter sind keine Spielzeuge“
„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, sagte Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger.” Asmussen appellierte an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“
E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.
Schilderwechsel für E-Scooter und Mofas: Ab März gelten nur noch grüne Kennzeichen
Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Für welche Fahrzeuge gelten Versicherungs-Kennzeichen und- Plaketten?
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0×10,1 cm:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7×5,5 cm:
- E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
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