Der ursprünglich geplante Test ist erweitert und verlängert worden, weil die Ergebnisse für eine flächendeckende und verpflichtende Einführung nicht ausreichten. Bis Ende des Jahres 2021 hatten nur 42 eRezepte den gesamten Prozess von der Ausstellung bis zur Abrechnung erfolgreich durchlaufen.
“Es war richtig, die Testphase zu verlängern und transparenter zu gestalten. Nur mit einer ehrlichen Fehlerkultur bringen wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens wirklich voran”, sagt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. “Die gesetzliche Krankenversicherung treibt den Test des eRezepts aus Überzeugung voran. Das eRezept ist ein Kernelement der Digitalisierung, das wir möglichst bald und fehlerfrei für unsere 73 Millionen Versicherten in die Fläche bringen wollen.”
Auch wenn alle gesetzlichen Kassen annahmebereit sind, kann es noch zu Komplikationen kommen, wenn die Krankenkassen und die Abrechnungszentren der Apotheken miteinander abrechnen. Um Retaxierungen wegen technischer Fehler zu vermeiden, werden die Kassen eng mit den Apotheken und deren Abrechnungszentren zusammenarbeiten. Bislang wurden 1596 eRezepte eingelöst (Stand: 17. Februar). Um eine solide Grundlage für den Übergang in die Regelanwendung zu haben, sollen 30.000 eRezepte den Test durchlaufen.
“Die Corona-Pandemie hat nun für jeden deutlich sichtbar gezeigt, wie wichtig funktionierende digitale Prozesse im Gesundheitswesen sind”, so Pfeiffer. “So wie uns jetzt ein digitaler Impfnachweis im Alltag begleitet, sollte es in Zukunft auch das eRezept ganz selbstverständlich tun. Ich appelliere daher an die Politik, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiterhin so voranzutreiben und zu unterstützen, wie es im Koalitionsvertrag und auch im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Januar angekündigt wurde.”
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKVSpitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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