Die grünen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Roller, Mofas und Moped Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder (S-Pedelecs) und motorisierte Krankenfahrstühle das "kleine" grüne Kennzeichen. Auch Elektro-Tretroller (E-Scooter), die man jetzt vermehrt auf den Straßen sieht, benötigen das grüne Kennzeichen, allerdings in verkleinerter Form zum Aufkleben. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden, daher lohnt sich ein Tarifvergleich. Übrigens kann dabei auch eine Teilkaskoversicherung mit unterschiedlichen Beiträgen abgeschlossen werden. Dann ist das Mofa z.B. auch bei Hagel, Überschwemmung, Blitz, Sturm, Diebstahl oder Brand abgesichert. Auch ein Unfall mit Haarwild, ein Glasbruch oder ein Kurzschlussschaden der Verkabelung oder ein Marderbiss sind dabei mitversichert.
Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas, Moped und Roller werden die technischen Daten nicht überprüft. Daher warnt Siegfried Karle vor den Konsequenzen bei Unfällen mit "frisierten" Fahrzeugen. Das ist nicht nur bei Strafe verboten, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung dann den Schaden des Unfallgegners, bittet jedoch die Versicherten danach zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgerüsteten Mofa, Moped oder Roller können dabei drastisch sein.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu "Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller" inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik "Gratis", kostenlos zur Verfügung.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.
In den letzten Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter durch Stürme auf. Und auch in den nächsten Wochen wird von Wetterdiensten vor Unwettern mit heftigen Sturmböen und gebietsweise starkem Regen gewarnt. Dabei werden teilweise Dächer abgedeckt oder Gebäudeteile beschädigt. Betroffene sollten dann die Unwetterschäden umgehend ihrer Versicherung melden. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.
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