Das Bundeskabinett verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer, begrüßt die Verordnung: „Der VDV hat als Branchenverband diese Entwicklung forciert und von Anfang an eng begleitet. Nun ist ein Meilenstein erreicht. Wir sehen im Autonomen Fahren für den ÖPNV eine gute Möglichkeit, das klassische ÖPNV-Angebot zu verdichten und zu ergänzen. Die Verkehrsunternehmen arbeiten in verschiedenen Entwicklungsprojekten gemeinsam mit der Industrie und öffentlichen Stellen an der Einführung von neuen autonomen Fahrzeugkonzepten und deren Integration in den Betrieb." Besonders positiv hervorzuheben sei die Orientierung an den Einsatzfällen im Öffentlichen Personennahverkehr, wie beispielsweise ÖPNV-Kleinbusse („Linienbedarfsverkehre“).

Der Bundestag hatte im Mai 2021 mit seinem Gesetz für das Autonomen Fahren den lang erwarteten Rechtsrahmen gesetzt. Für seine konkrete Umsetzung blickt die Branche nun auf die Verordnung und den darin vorgesehenen Verfahrensvorschriften. Mit den hier genannten Anforderungen können Hersteller und Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Kraftfahrtbundesamt und den beteiligten Stellen auf Landesebene mit den Genehmigungsverfahren beginnen und Musterlösungen entwickeln.

Unklarheiten im nächsten Schritt beseitigen                                                     
Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. In einigen Punkten sieht der Branchenverband noch Verbesserungsbedarf: „Wir sehen gegenwärtig noch Unklarheiten mit Blick auf die Erfüllungsaufwände, die für die Verkehrsunternehmen als zukünftige Betreiber und Halter zu erwarten sind – wie auch mit Blick auf die finanzielle Last der in der Folge entstehenden Betriebs- und Einführungskosten.“ Hier bedürfe es eines Ausgleichs der hohen Genehmigungsaufwände und passender Förderinstrumente für die Einrichtung von Flotten-Anwendungen, nur so kämen die Verkehrsunternehmen aus dem Reallabor in den Realbetrieb. „Darüber hinaus ist es weiterhin kritisch, dass für die technische Aufsicht ausschließlich Ingenieurinnen und Ingenieuren in Betracht kommen sollen – hier sollte im nächsten Schritt nachgebessert werden, um vorhandenes Personal zu qualifizieren zu können und so neue Berufsperspektiven im ÖPNV zu schaffen“, so Wolff abschließend.

Einen Überblick über Projekte des Autonomen Fahrens in der ÖPNV-Branche verschafft die VDV-Themenseite mit weiterführenden Positionspapieren und Rechtsgutachten.

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