In manchen Fällen kann es auch sein, dass Prüfungen erst nach Ende des Berufsausbildungsvertrags angesiedelt sind. Hier wird empfohlen die Ausbildungszeit bis zum Prüfungstermin zu verlängern und dies der zuständigen Handwerkskammer mitzuteilen. Doch auch eine Reihe anderer Möglichkeiten können auftreten. Was passiert zum Beispiel, wenn ein Auszubildender seine Prüfung nicht besteht? Wenn er erkrankt und nicht teilnehmen kann? Wenn er eine Wiederholungsprüfung in Anspruch nimmt? Und wenn er auch diese nicht besteht? Fragen über Fragen, die in der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald von Experten beantwortet werden. Kontakt über Ausbildungsberaterin Yasmin Al-Shakran, Telefon 0621 18002-137, E-Mail: al-shakran@hwk-mannheim.de
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