Ende Februar ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, mit der Schweinswale besser geschützt werden. Die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee ist laut der Weltnaturschutzorganisation IUCN akut vom Aussterben bedroht und umfasst nach aktuellen Studien weniger als 500 Individuen. Mit der neuen Verordnung wird die Stellnetzfischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten für drei Monate im Jahr verboten, in denen sie sich zu der Zeit vermehrt aufhalten. Ziel der Regelung ist zu verhindern, dass Schweinswale als Beifänge in Stellnetzen verenden.

„Mit der neuen EU-Verordnung werden erstmals in deutschen Schutzgebieten verpflichtende Fischereimanagementmaßnahmen speziell zum Schutz des Schweinswals in der Ostsee umgesetzt. Das ist ein wichtiger erster Schritt zum Schutz des stark bedrohten Schweinswals, der in Deutschland die einzige heimische Walart ist. Weitere wichtige Schritte sollten folgen, unter anderem sind auch Maßnahmen außerhalb der Schutzgebiete dringend erforderlich, um die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee vor dem Aussterben zu retten“, sagt BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm.

Die Maßnahmen der neuen EU-Verordnung (2022/303) gelten für das deutschen Schutzgebiet „Pommersche Bucht – Rönnebank“ in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee sowie für das Schutzgebiet „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ im Küstenmeer vor Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahmen sehen in diesen Gebieten den Ausschluss der Stellnetzfischerei vom 01. November bis 31. Januar eines jeden Jahres vor. Die EU-Verordnung beinhaltet darüber hinaus ganzjährige und saisonale Schließungen der Stellnetzfischerei in dänischen, schwedischen und polnischen Schutzgebieten sowie den begrenzten Einsatz von akustischen Abschreckvorrichtungen, sogenannten „Pingern“, in schwedischen und polnischen Gebieten.

Die jetzt in Kraft getretenen Regulierungen wurden unter Beteiligung des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums im Rahmen der regionalen Gruppe für die Ostsee („Baltfish“) der gemeinsamen Fischereipolitik der EU mit fachlicher Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz und des Thünen-Instituts für Ostseefischerei ausgehandelt. Basis für den Prozess waren Forderungen nach Schutzmaßnahmen von Nichtregierungsorganisationen und eine darauffolgende Empfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), auf dessen Grundlage derzeit noch weitere, ergänzende Schutzmaßnahmen unter fachlicher Beratung des BfN diskutiert werden.

Hintergrund
In der Ostsee sind zwei verschiedene Schweinswalpopulationen heimisch. Eine westliche und eine östliche Population, die sich genetisch und in ihrer Morphologie voneinander unterscheiden. Eine der Hauptgefährdungsursachen für Schweinswale ist der Beifang in Stellnetzen.

Stellnetzfischerei (insbesondere mit Kiemen- und Verwickelnetzen) ist eine der häufigsten Methoden zum Fang von Dorschen, Heringen und Plattfischen in der Ostsee. Gleichzeitig stellt diese Fangmethode eine der Hauptgefährdungsursachen für Seevögel und Schweinswale dar.

Schweinswale und auch tauchende Seevögel können die feinen Netze unter Wasser nicht wahrnehmen, schwimmen auf der Jagd nach Beute in sie hinein, verfangen sich und ertrinken. Das Risiko, in Stellnetzen zu verenden, ist für diese Tiere von unterschiedlichen Faktoren abhängig: Maschenöffnung und Garnstärke der Netze, Standzeit, Tages- und Jahreszeit sowie auch von der Lage des Fanggebietes, beispielsweise in Nahrungsgründen der Vögel und Schweinswale.

Weiterführende Informationen:
EU-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0303

ICES Advice: ICES. 2020. EU request on emergency measures to prevent bycatch of common dolphin (Delphinus delphis) and Baltic Proper harbour porpoise (Phocoena phocoena) in the Northeast Atlantic. In Report of the ICES Advisory Committee, 2020. ICES Advice 2020, sr.2020.04. 
https://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Advice/2020/Special_Requests/eu.2020.04.pdf

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