Die Manipulation der Motorsteuerungssoftware durch eine Zeitschaltuhr gilt unter Experten als eine der schlichtesten. Rund 22 Minuten nach Motorstart wird die Abgasnachbehandlung einfach abgeschaltet. „In sämtlichen durch uns geführten Gerichtsverfahren wird unser Vortrag zu dieser Abschalteinrichtung durch Fiat überhaupt nicht ausreichend bestritten, was die Erfolgsaussichten der Klagen ganz erheblich erhöht“, meinen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Durch die Medien ist bereits vor einiger Zeit aufgedeckt worden, dass in vielen auf Basis des Fiat Ducato hergestellten Wohnmobilen unterschiedlichster Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Insbesondere eine Strategie gerät zunehmend in den Fokus der gerichtlichen Auseinandersetzungen: die sogenannte Zeitschaltuhr.

Zeitschaltuhr als unzulässige Abschalteinrichtung 

Nach den Ergebnissen zahlreicher Tests kamen Motor-Experten zu dem Schluss, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung circa 22 Minuten nach Motorstart einfach abgeschaltet wird. „Da der Testzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt dies dazu, dass ausschließlich auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Demgegenüber kamen verschiedene Messungen immer wieder zu dem Ergebnis, dass die in Wohnmobilen des Fiat-Chrysler Automobiles-Konzerns (jetzt: Stellantis) verbauten Motoren im Realbetrieb ganz massive Überschreitungen der gesetzlich zugelassenen Grenzwerte aufweisen und damit die Luft verpesten.

Vortrag bei Gericht oft als unstreitig zu behandeln 

Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte können für die betroffenen Wohnmobilbesitzer allein aufgrund der Zeitschaltuhr die notwendigen Tatsachen ausreichend detailliert dargestellt werden, um Schadensersatzansprüche gegen Fiat erfolgversprechend geltend zu machen. „In sämtlichen durch uns geführten Verfahren wurde unser Vorbringen durch die Fiat-Anwälte auch gar nicht hinreichend bestritten. Fiat wäre gehalten, anhand von detaillierten Darlegungen ihre Sicht der Dinge zu schildern und insbesondere auf unseren umfangreichen Sachvortrag einzugehen. Ansonsten ist er als unstreitig zu behandeln“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. 

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat Abgasskandal

Die Lage spitzt sich für den FCA-Konzern im Fiat Dieselskandal weiter zu. Nachdem beispielsweise bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera und Landau die FCA Italy S.p.A. in der Verantwortung sahen, verurteilte jüngst auch das Landgericht Meiningen, Az.: 1 O 425/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 37.700,00 € nebst Zinsen. Auch dort war für das Gericht klar, dass der Motor des Fiat Ducato mit einer unzulässigen Prüfstandserkennung ausgestattet ist. 

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung der Ansprüche an. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird auch die Kostenübernahme geklärt.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines "Kampfes David gegen Goliath" ist insbesondere im Dieselskandal nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Nürnberger Anwälte eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertrat die Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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