Die Koalitionsfraktionen haben mit den heute in den Bundestagsausschüssen beschlossenen Änderungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Gasspeicherstände verbessert. Dazu zählen insbesondere eine klarere Eingriffsverantwortung bei niedrigen Speicherständen sowie die Evaluierung und zeitliche Befristung der Regelung. Trotzdem bleiben Defizite. Vor allem droht noch immer ein zu harter Eingriff in den wettbewerblichen Speichermarkt, der schlimmstenfalls dessen Funktionsweise aushebelt.

Denn: Falls Speicherbetreiber ihren Kunden Vorgaben für Mindestfüllstände machen und ihnen bei Nichterfüllung zugleich mit dem Entzug ihrer gebuchten Kapazität drohen, besteht die große Gefahr eines Nachfrageeinbruchs. Zudem wird damit in bereits bestehende Verträge eingegriffen. Die Folge: Die Speicherunternehmen könnten unter diesen Umständen einen rentablen Geschäftsbetrieb kaum aufrecht erhalten. Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (das Gemeinschaftsunternehmen THE der Ferngasnetzbetreiber) müsste noch umfangreicher eingreifen und seine Kosten zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher wälzen.

Eine Lösung dafür wäre das Instrument der unterbrechbaren Verträge. Der Marktgebietsverantwortliche könnte dann jederzeit auf freie Kapazitäten zurückgreifen und einspeichern und damit die Füllstände absichern, ohne in bestehende Verträge einzugreifen. Leider ist das nicht als Regelfall festgeschrieben worden. Auch die finanziellen Folgen sind unzureichend geregelt: Die durch den Eingriff in den Speichermarkt entstehenden Mehrkosten sollten zumindest temporär aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Mit dem Gesetzesbeschluss kommen nun erneut zusätzliche Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu.

Nach dem für Freitag zu erwartenden abschließenden Gesetzesbeschluss brauchen wir dringend weitere Gespräche zwischen Politik und Branche. Sofern mit der aktuell vorgesehenen EU-Verordnung zur Sicherstellung von Gasreserven weiterer gesetzlicher Anpassungsbedarf entsteht, braucht es spätestens dann eine zügige Nachbesserung in den hier kritisierten Punkten.

Über Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de

Ansprechpartner:
Dorothea Misch
Leiterin Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-221
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: misch@vku.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel