Wichtig ist darüber hinaus, den geltenden Rechtsrahmen besser auszuschöpfen sowie die zahlreichen Beschleunigungsgesetze umzusetzen und hinsichtlich ihres Nutzens für Planungsqualität und Beschleunigung zu evaluieren. Dies sollte erfolgen, bevor neue und umfangreiche Gesetzesänderungen beschlossen werden. „Entscheidend ist die konsequente Anwendung bereits beschlossener Maßnahmen“, so die Umweltorganisationen weiter. Die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Maßnahmen wie der Einsatz von Projektmanagern, die Nutzung von Antragskonferenzen, die Etablierung frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Planungsvereinfachungen bei kleineren Vorhaben warten noch auf die Umsetzung. Der Schwerpunkt künftiger Beschleunigungsmaßnahmen sollte daher auf der Verbesserung des Vollzugs sowie der Stärkung untergesetzlicher Maßnahmen liegen.
Nach Überzeugung der Verbände enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung einige Maßnahmen, die europarechtlich und rechtsstaatlich stark umstritten sind. Zudem werden einige Planungen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen um ihre Zulässigkeit provozieren. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der materiellen Präklusion, die Einführung einer Mitwirkungspflicht für Umweltverbände, den Wegfall der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutzverfahren oder die Einführung von Genehmigungsfiktionen, die zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. „Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss die gesellschaftliche Transformation effektiv voranbringen und ihre Akzeptanz fördern, das Klima schützen und den Schutz der biologischen Vielfalt sicherstellen“, so der abschließende Appell der Verbände an die Politik.
Die Handlungsempfehlungen der Verbände finden Sie im Anhang oder hier.
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