Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. März 2022 entschieden, dass ein Online-Casino einem Spieler seinen Verlust von insgesamt rund 25.000 Euro ersetzen muss (Az.: 16 O 558/20). „Die Online-Glücksspiele hätten in Deutschland nicht angeboten werden dürfen. Damit hat die Betreiberin des Online-Casinos gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und hat daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Bis zum Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Angeboten wurden sie trotzdem und über deutschsprachige Webseiten wurde Spielern mit Wohnsitz in Deutschland der Zugang zu den Online-Casinos leicht gemacht.

Das war auch in dem Fall vor dem LG Köln so. Der Kläger hatte zwischen Oktober 2017 und April 2020 an den Online-Glückspielen der beklagten Betreiberin des Online-Casinos teilgenommen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Gibraltar und verfügte über keine gültige Lizenz für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland. Der Kläger hatte insgesamt rund 25.000 Euro bei den Casino-Spielen verloren und forderte sie nun zurück, da die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. „Aufgrund dieses Verstoßes sind die Spielverträge unwirksam und die Beklagte hat die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Das sah auch das LG Köln so. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen und das Geld des Klägers ohne Rechtsgrund erlangt. Daher müsse sie ihm die Verluste von insgesamt 25.375 Euro vollständig ersetzen, entschied das Gericht. Das Verbot der Online-Glücksspiele diene u.a. dem Jugendschutz und der Bekämpfung der Spielsucht. Bei  Casinospielen und Poker bestehe ein herausragendes Suchtpotenzial, eine hohe Manipulationsanfälligkeit und die Gefahr der Geldwäsche. Daher sei das Verbot gerechtfertigt und verstoße auch nicht gegen Unionsrecht, verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts. Unabhängig davon habe die Beklagte ohnehin nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt, stellte das LG Köln weiter klar.

„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Anforderungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gelockert. Diese Änderungen greifen jedoch nicht rückwirkend und eine im Deutschland gültige Lizenz ist für das Angebot von Glücksspielen im Internet unbedingt erforderlich. Daher bestehen in vielen Fällen nach wie vor gute Chancen, Verluste vom Online-Casino zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

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