Aufgrund des Verbotes aus dem Glücksspielstaatsvertrags hätte der Betreiber des Online-Casino, eine Gesellschaft mit Sitz in Malta, die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen. Folge ist, dass die Spielverträge nichtig sind und der Spieler dadurch auch keinen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns hat.
„Die Entscheidung des LG Frankenthal ist für den betroffenen Spieler sicher enttäuschend. Viele andere Spieler können aber davon profitieren. Denn im Umkehrschluss bedeutet sie, dass erlittene Verluste vom Betreiber eines Online-Casinos zurückgefordert werden können. Muss das Online-Casino den Gewinn nicht auszahlen, hat es auch keinen rechtlichen Anspruch, das verlorene Geld der Spieler zu behalten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon in zahlreichen Verfahren Verluste der Spieler von den Betreibern der Online-Casinos zurückgeholt hat.
Im Glücksspielstaatsvertrag war bis Juli 2021 ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland geregelt. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war es in Deutschland untersagt, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln. Viele Betreiber von Online-Casinos haben ihre Online-Glücksspiele trotz des Verbots auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben die Online-Casinos die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage erlangt und müssen die Verluste ersetzen. Das gilt dann allerdings auch umgekehrt und Gewinne müssen nicht ausbezahlt werden.
„Das dürfte allerdings wesentlich seltener der Fall sein. Daher ist die Entscheidung des LG Frankenthal in erster Linie gleichbedeutend mit einem Erfolg für die vielen Spieler, die Geld beim Online-Glücksspiel verloren haben“, so Rechtsanwalt Cocron. Das Urteil zeigt deutlich, dass Online-Glücksspiel ohne Risiko unmöglich ist und die Nichtigkeit der Spielverträge beide Seiten trifft.
Für den Spieler aus dem Leiningerland ist das vermutlich nur ein schwacher Trost. Er kann aber die Rückzahlung seines Spieleinsatzes, ca. 5.000 Euro, fordern. Dann hat er zwar kein Geld gewonnen, aber auch nichts verloren. Die Entscheidung des LG Frankenthal ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung ist beim OLG Zweibrücken anhängig.
Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für Online-Glücksspiele in Deutschland gelockert. Diese Änderungen gelten allerdings nicht rückwirkend und der Anbieter muss über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. „Viele Spieler haben also nach wie vor gute Aussichten, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.
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