Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des EEG 2023 blockiert die erfolgreiche Weiterentwicklung erneuerbarer Systemdienstleister wie Biomethan und Biogas in Deutschland. Anstatt die bestehenden Potenziale der grünen Gase zu heben, fossile Energieabhängigkeiten zu verringern, Energiepreise zu senken und damit auch heimische Wertschöpfung und Klimaschutz zu stärken, wird der Ausbau und die Nutzung der Bioenergie erneut ausgebremst. Allein durch den Abbau bestehender Hemmnisse im EEG und die Vereinfachung des Genehmigungsrechts ließe sich die Biogas- und Biomethanerzeugung in Deutschland kurzfristig und nachhaltig um 20 Prozent steigern. Mittelfristig bis zum Jahr 2030 liegt allein das nachhaltige Potenzial der heimischen Biomethanerzeugung bei rund 11 Milliarden Nm3 pro Jahr (120 TWh), damit könnten rund 20 Prozent der russischen Erdgasimporte ggü. 2020 dauerhaft ersetzt werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in die vorhandene Gasnetzinfrastruktur steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zur Verfügung, zudem ist auch die genutzte Biomasse zur Energieerzeugung ein natürlicher Energiespeicher. Um diese Potenziale zu erschließen, müssen die politischen Weichen heute und ohne weitere Verzögerungen gestellt werden. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend zu überarbeiten und für verlässliche, zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu sorgen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Erhalt der Möglichkeit für Biomethan-Neuanlagen und Biomethan-Bestandsanlagen, an den regulären Ausschreibungen für Biomasse im EEG 2023 teilzunehmen.
  • Abschaffung der Mengensteuerung bei den Ausschreibungen für Biomasse und hochflexible Biomethan-BHKW.
  • Anhebung der Betriebsstunden für hochflexible Biomethan-Anlagen im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW auf 50 Prozent der Stunden eines Jahres.
  • Anpassung der Gebotshöchstwerte für Biomasse-Neuanlagen auf 18,40 Ct/kWh im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Biomasse und Aussetzung der Degression.
  • Abschaffung der „Südquote“ bei den Ausschreibungen für Biomasse.
  • Befristete Aufhebung der Höchstbemessungsleistung für Biomasse-Bestandsanlagen und Neuanlagen.

Alle weiteren Regelungsvorschläge zur Neujustierung des EEG 2023 finden Sie hier:

https://www.biogasrat.de/…

Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.

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