Nicht die Bundespolizei, sondern die Betreiberin des Flughafens Düsseldorf muss die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen sichern, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die bislang verwendeten Absperrbänder seien zur Sicherung nicht ausreichend, betonte das OVG (Az.: 20 D 7/20.AK).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des OVG NRW .
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