Mit einer neuen Petition an das britische Innenministerium setzt sich Reporter ohne Grenzen (RSF) dafür ein, eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA doch noch zu verhindern. Der Westminster Magistrates‘ Court hatte am heutigen Mittwoch (20. April) eine Anordnung unterschrieben, die die Entscheidung über eine Auslieferung wieder an das Innenministerium zurückverweist. Die Verteidigung Assanges hat nun vier Wochen – bis zum 18. Mai – Zeit, weitere Gründe gegen eine Überstellung vorzubringen. Dann fällt Innenministerin Priti Patel ihre Entscheidung für oder gegen eine Auslieferung.

„Die kommenden vier Wochen können darüber entscheiden, die Auslieferung Julian Assanges zu stoppen und seine Freilassung zu erwirken“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Mit dieser Petition sammeln wir all jene Stimmen, die sich für unabhängigen Journalismus und Pressefreiheit einsetzen. Die britische Innenministerin muss nun ein Zeichen zum Schutz der freien Presse setzen, indem sie den Auslieferungsantrag der USA ablehnt und dafür sorgt, dass Julian Assange auf der Stelle freikommt.“ Und weiter: „Auch die deutsche Bundesregierung muss sich, wenn sie glaubwürdig eine wertebasierte Außenpolitik betreiben will, im Fall Assange kritisch auch gegenüber Verbündeten wie den USA und Großbritannien positionieren und Assanges Freilassung fordern.“

Nach jahrelangem juristischen Tauziehen ist das Schicksal von Assange wieder zu einer rein politischen Frage geworden, nachdem das Oberste Gericht (Supreme Court) Mitte März eine Berufung seines Anwaltsteams abgelehnt hatte.

Der Vorgänger von Innenministerin Patel, Sajid Javid, hatte der Auslieferung Assanges ursprünglich im Juni 2019 zugestimmt. Es folgte ein zwei Jahre andauerndes Verfahren vor britischen Gerichten. Im Januar 2021 hatte ein Bezirksgericht Assanges Auslieferung mit Hinweis auf seinen schlechten körperlichen und seelischen Gesundheitszustand zurückgewiesen. Der britische High Court kassierte diese Entscheidung im Dezember 2021. Schließlich lehnte das Oberste Gericht Großbritanniens die Berufung von Assanges Anwaltsteam und damit eine Neubegutachtung des Falles im März dieses Jahres ab.

In den USA droht Julian Assange im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer militärischer und diplomatischer Dokumente durch Wikileaks im Jahr 2010 eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren. Da die Dokumente Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen aufdeckten, war ihre Veröffentlichung von großem öffentlichem Interesse. Eine Auslieferung Assanges an die USA wäre ein fatales Signal für die Pressefreiheit weltweit.

In einer vorangegangenen internationalen Petition hatte RSF mehr als 110.000 Stimmen gegen die Auslieferung Assanges und für seine Freilassung gesammelt. Das Gros der Unterschriften wurde am 1. Januar 2021 an die britische Regierung übergeben.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Großbritannien auf Platz 33 von 180 Staaten.

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich für unseren Presseverteiler angemeldet haben. Um ausschließlich Pressemitteilungen zu ausgewählten Regionen zu erhalten, können Sie sich in unsere Regionalverteiler eintragen lassen. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail an presse@reporter-ohne-grenzen.de. Eine Übersicht der verfügbaren Regionen können Sie auf unserer Website einsehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reporter ohne Grenzen e.V.
Postfach 304108
10756 Berlin
Telefon: +49 (30) 60989533-0
Telefax: +49 (30) 2021510-29
http://www.reporter-ohne-grenzen.de

Ansprechpartner:
Jennifer Braunschweig
Pressereferat
Telefon: +49 (1515) 6631806
E-Mail: presse@reporter-ohne-grenzen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel