Das Insolvenzverfahren der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH wurde beim Amtsgericht Schweinfurt am 6. Februar 2017 eröffnet. Anleger konnten bis zum 10. März 2017 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Karsten Kruschel aus Würzburg anmelden. Am 10. April 2017 wird der Prüfungstermin stattfinden. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Anlegern, Ansprüche gegen Anlageberater prüfen zu lassen.

Düstere Zeiten für die Anleger mit einem Nachrangdarlehen der ESP European SunPower. Das Unternehmen führte zuvor über einen längeren Zeitraum keine Beiträge an die AOK Bayern ab. Daraufhin wurde ein Insolvenzantrag seitens der Krankenkasse gestellt. Anleger berichteten, dass man ihnen angeboten hätte, in die Firma AGRAWA PLUS einzusteigen. Dies sei das neue Unternehmen des Geschäftsführers Janke.

Der DFMS begutachtete das Konzept der ESP Verwaltungs GmbH, das sich als unseriös und widersprüchlich darstellte. Ein Nachrangdarlehen birgt in diesem Fall ein hohes Totalverlustrisiko. Anleger, die sich für die Ratenzahlungsvariante entschieden haben, könne es besonders hart treffen. Trotz Insolvenz könnten diese weiterhin zur Kasse gebeten werden.

,,Nachrangdarlehen haben generell eine schlechte Position. Im Fall einer Ausschüttung werden erst alle anderen Gläubiger bedient. Anleger sollten sichergehen, dass sie von ihrem Anlageberater über die Risiken aufgeklärt wurden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden‘‘ , so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

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