Der Kläger hatte Aktien der Adler Group S.A. erworben und macht nun den Kursdifferenzschaden geltend. Den Hintergrund seiner Klage bildet ein Bilanzskandal bei Adler. Den vorläufigen Höhepunkt markierte ein ‚Disclaimer of Opinion‘ (Versagungsvermerk) des Abschlussprüfers zum jüngst veröffentlichten Adler-Konzernabschluss.
Nach fester Rechtsüberzeugung von WEISSWERT hat sich Adler infolge einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen gegenüber Aktionären und Anleihegläubigern schadensersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind insbesondere Erwerbe von Adler-Aktien in dem Zeitraum vom 09.04.2020 bis 29.04.2022, aber auch weitere Aktien und Anleihen des Adler-Konzerns in diesem Zeitraum.
„Adler hat nach unserer festen Überzeugung den Kapitalmarkt mehrfach falsch und unvollständig informiert sowie Insiderinformationen verschwiegen“, erklärt WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss. „Neben Ansprüchen gemäß §§ 97, 98 des Wertpapierhandelsgesetzes wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten bestehen unseres Erachtens in einzelnen Fällen auch Ansprüche aus Prospekthaftung. Darüber hinaus prüfen wir eine Erweiterung des Musterverfahrens auf zusätzliche Haftungsgegner. Namentlich betrifft dies insbesondere den Abschlussprüfer KPMG“, fährt Rechtsanwalt Maximilian Weiss fort.
Rechtsanwalt Maximilian Weiss ist spezialisiert auf Bilanzmanipulationsfälle und erfahren in komplexen kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen. Für institutionelle Investoren hat er Verfahren mit Volumina im Milliardenbereich betreut. Beispielhaft hierfür stehen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen die Volkswagen AG, die Porsche Automobil Holding SE oder die Daimler AG, aber auch Verfahren im Zusammenhang mit Bilanzskandalen:
In Sachen Wirecard stellte Rechtsanwalt Maximilian Weiss mit dem ersten Musterverfahrensantrag die Weichen für das Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“). Auch im Zuge des Bilanzskandals bei der Steinhoff International Holdings N.V. hat Weiss das Musterverfahren eingeleitet und anschließend auch den Musterkläger vertreten.
Während die gerichtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals noch andauert, erhalten Geschädigte in dem Fall Steinhoff durch einen vor Kurzem global geschlossenen Gesamtvergleich mit einem Volumen in Höhe von ca. 1,43 Milliarden Euro nun Geld zurück. An dem Steinhoff-Vergleich haben sich auch der Steinhoff-Abschlussprüfer Deloitte sowie D&O-Versicherer beteiligt.
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