Die aktuellen Preissteigerungen für Energie, Wohnen und Lebensmittel betreffen Studierende in besonderem Maße. Häufig sind ihre finanziellen Mittel begrenzt. Gleichzeitig müssen sie zum ersten Mal für sich allein (vor-)sorgen und selbständig Entscheidungen treffen – sei es bei der Auswahl notwendiger Versicherungen, über den Abschluss von Verträgen oder beim (Online-)Einkauf von Waren. Sylvia Schönke, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), gibt wichtige Tipps. Studierende können sich kostenlos und individuell bei der VZB beraten lassen.

Welche Versicherungen brauchen Studierende tatsächlich?

Sylvia Schönke: „Nur wenige Versicherungen sind für Studierende wirklich wichtig. Neben einer Krankenversicherung ist eine private Haftpflichtversicherung notwendig. Die Studierenden sollten dabei zunächst klären, ob sie bei ihren Eltern mitversichert sind und die Deckungssumme ausreichend hoch ist. Den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Studierende ebenfalls prüfen, da die Prämien günstiger sind, je früher man in die Versicherung einsteigt.

Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich meist nur bei teurem Hausrat. Zudem sollten die Studierenden auch hier zuvor in Erfahrung bringen, ob im konkreten Fall der Hausrat im Wohnheim oder Studentenzimmer über den Vertrag der Eltern versichert ist.“

Was müssen Studierende bei Verträgen rund um Handy, Internet und Energie beachten?

Schönke: „Mit dem Umzug in eine eigene Wohnung oder WG müssen viele Studierende zum ersten Mal einen Vertrag für Internet oder Strom abschließen. Vor allem Internetanbieter werben mit speziellen Angeboten für Studierende. Wir empfehlen, vor Abschluss eines Vertrages genau zu überlegen, welche Leistungen man benötigt. Telekommunikationsanbieter müssen ihren Kund:innen zudem ein Produktinformationsblatt bereitstellen. Das macht den Vergleich verschiedener Verträge leichter. Denn das Informationsblatt gibt Auskunft über die Vertragslaufzeit und -verlängerung, die Kündigungsfrist, zu Datenübertragungsraten sowie eventuelle Beschränkungen beim Monatsvolumen. Besonders wichtig vor Vertragsschluss ist, die Laufzeit des Internet- oder Handyvertrags zu prüfen.

Zudem gilt seit dem 1. März 2022 das Gesetz für faire Verträge. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit können Verbraucher:innen damit ihren Vertrag monatlich kündigen, beispielsweise über regelmäßige Warenlieferungen und Dienstleistungen wie für Streamingdienste, das Fitnessstudio oder Zeitschriften-Abos. Aber Achtung! Dies gilt nur für Neuverträge. Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, haben häufig längere Kündigungsfristen. Günstiger sind die neuen Regelungen bei Telekommunikationsverträgen, wie zum Beispiel bei Mobilfunk- oder Internetverträgen: Schon seit dem 1. Dezember 2021 können Verbraucher:innen hier nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.

Auch Studierende sind von den aktuellen Energiepreissteigerungen stark betroffen, vor allem wenn sie in einer WG leben und sich selbst um den Strom- oder Gasversorger kümmern müssen. Neben dem Versuch, selbst Strom und Heizenergie einzusparen oder elektrische Stromfresser in der Wohnung zu identifizieren, kann der Wechsel des Anbieters empfehlenswert sein, um Geld zu sparen.“

Welche Rechte haben junge Menschen beim Einkauf im Geschäft und im Internet?

Schönke: „Generell gilt für jede und jeden: Wer Waren im Internet kauft, kann den Vertrag regelmäßig innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Produkt zurückschicken. Dieses Recht hat man beim Kauf im Geschäft nicht. Viele Händler:innen sind allerdings kulant und gewähren trotzdem ein Umtausch- oder Rückgaberecht. Am besten klärt man vor dem Kauf im Laden, ob und wie ein Umtausch oder eine Rückgabe möglich ist.“

Wie funktioniert die kostenlose und mehrsprachige Beratung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg?

Schönke: „Studierende erhalten bei der VZB individuellen Rat zu Fragen des allgemeinen Verbraucherrechts, das heißt zu Verträgen, Rechnungen und Reklamationen sowie Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Außerdem zur Studienfinanzierung abseits von BAföG und zum Rundfunkbeitrag. Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Interessierte Informationen zum Angebot und zur Terminvereinbarung in deutscher, polnischer und englischer Sprache.

Die Beratung bei der VZB findet auf Deutsch statt. Die Zuschaltung eines Dolmetscher-Dienstes ist nach vorheriger Absprache möglich. Einen Termin vereinbaren Studierende online oder per Telefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr). Für Studierende der Universität und Fachhochschule Potsdam, der Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde ist die Beratung aufgrund einer Kooperation mit den AStAs kostenlos. Um die kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen Studierende online Angaben zur Immatrikulation ergänzen.“

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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