E-Scooter gehören zur Gruppe der Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren. Eine Fahrerlaubnis benötigt man dafür nicht. Wollen Jugendliche E-Scooter auf dem Schulweg nutzen, müssen sie neben der StVO diese Dinge beachten:
- E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren.
- Weitere Personen oder Gepäck dürfen auf dem Trittbrett nicht mitgenommen werden. Sonst ist die Stabilität in Gefahr.
- Mobiltelefone dürfen – genau wie bei anderen Fahrzeugen auch – nicht ohne Freisprecheinrichtung genutzt werden. Am besten ist es, das Telefonieren während der Fahrt ganz zu unterlassen.
Je besser junge Fahrerinnen und Fahrer gekleidet sind, desto sicherer sind sie im Straßenverkehr. Eltern sollten deshalb darauf achten, dass ihre Kinder einen passenden Helm, helle Kleidung mit reflektierenden Flächen sowie feste Schuhe tragen. Werden E-Scooter bei Ausflügen oder anderen schulischen Veranstaltungen genutzt, sollten Schulleitungen die Anforderungen an die Kleidung in einer Gefährdungsbeurteilung verbindlich festlegen.
Wo die E-Scooter auf dem Schulgelände abgestellt und genutzt werden dürfen, regelt die Schulleitung in Absprache mit dem Sachkostenträger. Um andere nicht zu gefährden, sollten die Fahrzeuge auf dem Schulgelände grundsätzlich nur geschoben werden.
Unabhängig vom Verkehrsmittel, das auf dem Weg zur oder von der Schule genutzt wird, stehen Schülerinnen und Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollten sich vergewissern, dass das Kind die Verkehrsregeln und den Umgang mit dem E-Scooter beherrscht. Sie sind auch verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.
Alle Regelungen im Überblick sowie eine praktische Checkliste, welche Punkte eine Gefährdungsbeurteilung bei der Nutzung von E-Scootern behandeln sollte, enthält die DGUV Information 202-115 „E-Scooter in Schulen – Was gilt?“ .
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