Laut ARAG Experten ist die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken seit Montag auf Flugreisen und auf Flughäfen der Europäischen Union (EU) aufgehoben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in ganz Europa im Flieger keine Masken mehr getragen werden müssen. Diese Entscheidung trifft jeder einzelne EU-Staat für sich. Sehen die nationalen Corona-Regeln das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln vor, gilt die Maskenpflicht weiterhin – so auch in Deutschland. Bis die Lockerung der EU-Behörden in deutsches Recht umgesetzt wird, muss auf innerdeutschen Strecken oder auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen, also weiterhin eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt beim Ein- und Ausstieg sowie während des gesamten Fluges. Nur beim Essen und Trinken darf die Maske kurzfristig abgenommen werden. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske an Bord und auf Flughäfen tragen.
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