„Die Abgeordneten erörtern heute im neuen Bundestag erneut die Frage, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe vom Februar 2020 für den Gesetzgeber ergeben. Wir brauchen Regelungen, die verlässlich verhindern, dass Angebote der Suizidassistenz Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen. Weiter leben zu wollen bedarf keiner Begründung – ganz unabhängig davon, wie alt oder krank man ist.

Schon heute ist die Zahl der Suizide bei Menschen über 65 erschreckend hoch. Suizid spiegelt eine Realität der Verzweiflung, Vereinsamung gerade bei Männern über 90, die in unserer Leistungsgesellschaft keine Wertschätzung erleben. Diese Realität darf nicht durch eine erleichterte Zugänglichkeit von Suizidhilfe banalisiert und verschärft werden.

Die Caritas fordert verbesserte Suizidprävention – gerade auch für ältere Menschen. Ebenso unverzichtbar sind weitere Anstrengungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und die Gewährleistung guter Betreuung durch ausreichend qualifiziertes Personal in der stationären und ambulanten Altenhilfe.

Für die Einrichtungen und die Beschäftigten in unseren Diensten ist wichtig zu bekräftigen: Niemand ist verpflichtet, an einem Suizid mitzuwirken. Dieser vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundsatz gilt für natürliche Personen, aber auch für Träger von Einrichtungen und Diensten. Das Gesetz muss dies klarstellen. Die Pandemie-Erfahrung hat gelehrt: Wir brauchen eine soziale Infrastruktur mit Räumen für das Leben, in denen sich Menschen bis zuletzt in sorgenden Händen gut aufgehoben fühlen.“

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