Der Hartmannbund erwartet vom Deutschen Ärztetag ein klares Signal zur Notwendigkeit der Überwindung des bestehenden DRG-Fallpauschalensystems. „Wir brauchen unverzüglich eine grundlegende Reform der bisherigen erlösorientierten Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung. Hier hat die Politik dringend ihre Hausaufgaben zu machen“, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises „Ärzte in der stationären Versorgung“ des Hartmannbundes, Dr. Dr. Galina Fischer. Das bestehende fallzahlabhängige Betriebskosten-Entgeltsystem gerate zunehmend an seine Grenzen. „Kostensteigerungen beim Personal, durch teure Medikamente oder etwa durch steigende Energiekosten werden aufgrund der gedeckelten Entgeltfortschreibungen nicht ausgeglichen, die Kosten steigen schneller als die Entgelte“, machte Fischer deutlich. Dazu komme der Investitionsdruck, der bei ausbleibenden oder nicht ausreichenden Finanzmitteln der Länder immer häufiger über die fallzahlabhängig gezahlten Betriebskosten zu bewältigen seien, da die Investitionskostenzuschüsse der Länder bei seit Jahren rückläufiger Investitionsquote unzureichend sind. Fischer: „Ein künftiges Finanzierungssystem muss sich – soll es der Versorgungswirklichkeit endlich wieder gerecht werden – gemäß dem krankenhausindividuellen Auftrag prioritär an Kriterien wie tatsächlich erbrachte Leistungen, tatsächlicher Personalbedarf, Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausrichten“. Darüber hinaus müssten, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, die Unterschiede der Kostenstrukturen der Krankenhäuser stärker abgebildet und eine Kombination aus erlösunabhängigen pauschalierten Vergütungskomponenten zur Deckung von fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten – unter Einschluss der Personalkosten – sowie einem fallzahlabhängigen Vergütungsanteil gebildet werden.

Anders als öffentlich immer wieder betont, handele es sich bei der Krankenhausvergütung eben nicht um ein marktwirtschaftliches Preissystem, sondern sie basiere auf einer statistischen Auswertung von Kostendaten einzelner Krankenhäuser, womit Normbereiche definiert würden, „Ausreißer“ außerhalb dieser Norm aber unberücksichtigt blieben. „Ohne ausreichende Differenzierung erhalten alle Krankenhäuser, unabhängig vom Leistungsspektrum, Größe, Auslastung, Aufgabenbereich, Kooperationen etc. im Wesentlichen die gleichen Entgeltpauschalen, obwohl sie erkennbar ungleiche Kosten haben“, kritisierte Fischer. Kliniken, die nicht – z.B. durch Spezialisierung – unattraktive Leistungen und Kostenausreißer „aussortierten“, machten Verluste oder bewegten sich wirtschaftlich zumindest auf schwierigem Terrain, insbesondere wenn Versorgungsaufträge nicht delegiert werden könnten.

„Auch wenn die beschriebenen Fehlentwicklungen seit Jahren diskutiert werden, haben sie doch gerade unter dem Brennglas der Corona-Pandemie eine noch deutlichere Ausprägung erfahren, so dass die Probleme nicht mehr länger ignorieren werden dürfen“, so Fischer abschließend. Daher brauche es dringend nicht nur eine Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung, sondern auch des Vergütungssystems. In diesem Sinne begrüße man auch ausdrücklich die Petition der „Bunten Kittel“ zur Abschaffung des DRG-Systems, die heute in Berlin dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben wird.

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