Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat erstmals im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) auch dem Hersteller von Wohnmobilen Knaus Tabbert eine Niederlage vor Gericht beigebracht. Das Landgericht Stuttgart verurteilte FCA und sensationell auch die Knaus Tabbert AG am 12. Mai 2022 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 49.736,10 Euro. Im Gegenzug muss der Verbraucher sein Knaus-Wohnmobil Boxstar 630 ME Freeway zurückgeben (Az. 20 O 58/21). Die meisten Wohnmobil-Hersteller setzen beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato, dessen Motor nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung manipuliert. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Landgericht Stuttgart sieht Gefahr der Fahrzeug-Stilllegung

Ein sensationelles Urteil hat das Landgericht Stuttgart am 12. Mai 2022 gegen FCA und Knaus Tabbert gesprochen (Az. 20 O 58/21). Bei dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittenen Urteil handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA und Knaus haben sich der Klage gestellt und sich geäußert. Das Gericht machte klar, dass dem Verbraucher durch Fiat Chrysler und Knaus Tabbert ein Schaden entstanden ist. Hier die wichtigsten Fakten zum Urteil am Landgericht Stuttgart:

  • Der Kläger kaufte im Januar 2017 das Wohnmobil „Boxstar 630ME Freeway“ des Herstellers Knaus Tabbert für 57.275 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C.
  • Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten den Anträgen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und verurteilte FCA und Knaus als Gesamtschuldner nach §823 BGB zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 49.736,10 Euro. Der Verbraucher muss das Fahrzeug im Gegenzug zurückgeben. Der Kläger hat aus Sicht des Gerichts schlüssig vorgetragen, dass Fiat Chrysler im Basisfahrzeug des Wohnmobils Boxstar 630 ME Freeway von Knaus Tabbert unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat, die dazu führen, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß optimiert werden. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet. Die Abgasreinigung wird durch eine sogenannte Zeitschaltuhr nach rund 22 Minuten ausgeschalten. Darüber hinaus ist im Motor noch ein Thermofenster verbaut, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt – sprich ausschaltet. Das On-Board-Diagnosesystem muss auch manipuliert worden sein, ansonsten hätte es die falschen Abgaswerte angemahnt. Das Gericht wertete diese Steuerung als unzulässige Abschalteinrichtung.
  • Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Fahrzeug nicht der EU-Verordnung EG 715/2007 entspricht, wonach dieses bei normalen Betriebsbedingungen die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreiten dürfe. FCA hätte im Verfahren nur darauf beharrt, dass bei Tests die Abgasgrenzwerte eingehalten werden. FCA und Knaus Tabbert hätten sich nicht dazu geäußert, ob das Wohnmobil den relevanten Stickoxidgrenzwert auch im realen Straßenverkehr einhalte, betonte das Gericht in der Urteilsbegründung. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht außerdem vor, dass die Grenzwerte auch im realen Betrieb eingehalten werden müssen (EuG vom 23. Dezember 2018, Az. T 339/16 und BGH vom 8. Januar 2019, Az. VIII ZR 225/17).
  • Interessant ist auch die Begründung, warum der Wohnmobil-Hersteller Knaus-Tabbert verurteilt worden ist: Das Gericht machte klar, dass der Hersteller das Fahrzeug so auszurüsten hat, dass die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 1 auch unter normalen Betriebsbedingungen auf der Straße eingehalten wird. „Die genannten Normen nehmen als unmittelbar geltendes Unionsrecht die Hersteller direkt in die Pflicht“, argumentierte das Gericht. Denn es heißt, „(d)er Hersteller hat das Fahrzeug so aus(zurüsten), dass … das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsvorschriften entspricht".
  • Des Weiteren bemängelt das Gericht, dass Knaus Tabbert sich von Fiat Chrysler nur zusichern ließ, dass der Motor den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ob die Grenzwerte auch im normalen Straßenbetrieb eingehalten werden, habe sich Knaus nicht zusichern lassen. Im Verfahren haben FCA und auch der Wohnmobil-Hersteller bezweifelt, ob die Grenzwerte auch auf der Straße eingehalten werden müssen. Diese Ansicht entspreche laut Gericht nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. 
  • Beim Thema Motorschutz, das von Autobauern generell argumentativ für den Einbau von Abschalteinrichtungen vorgetragen wird, blieb das Gericht ebenso unnachgiebig. Aus der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gehe klar hervor, dass der Hersteller mit Hilfe technischer Maßnahmen sicherstellen müsse, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend wirkungsvoll begrenzt werden. Alles andere ergibt keinen Sinn und lässt die Verordnung ins Leere laufen.
  • Dem Kläger ist aus Sicht des Gerichts beim Kauf ein Schaden entstanden. Das Gericht machte deutlich, dass dem Fahrzeug durch die Abschalteinrichtungen jeder Zeit die Zulassung entzogen werden könne und daher eine Stilllegung drohe. Der Bundesgerichtshof, so die 20. Kammer, habe deutlich gemacht, dass alleine die Möglichkeit einer Stilllegung genüge, um dem Verbraucher einen Schaden zuzufügen. 
  • Das Gericht ging von der Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometern aus. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug anrechnen lassen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall Knaus Tabbert im Abgasskandal der Wohnmobile

Fiat-Kunden stehen seit Sommer 2020 unter Schock. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vor knapp zwei Jahren Büroräume von Fiat und Iveco. Der Verdacht: Abgasmanipulation im großen Stil. Ermittlungsergebnisse liegen öffentlich derzeit zwar noch keine vor, trotzdem ist klar, dass der Autokonzern FCA von einem ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal betroffen ist.

Der Abgasskandal bei Fiat Chrysler ist jedoch bereits viel älter. Seit 2016 war dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt, dass mit Fiat-Motoren etwas nicht stimmen konnte. Der Fiat 500X war bei Untersuchungen der Behörde negativ aufgefallen. Zudem hatte die Robert Bosch GmbH im Zuge der VW-Ermittlungen der Behörde berichtet, Fiat habe Abschalteinrichtungen bei ihr bestellt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Vorfeld Abgasuntersuchungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse waren verheerend. Das KBA wollte den Wohnmobilen daher die zweistufige Zulassung verweigern. Fiat hatte in Italien eine Typgenehmigung für den Motor erhalten. In der zweiten Stufe erhalten dann die Wohnmobile von der deutschen Behörde ihre Zulassung. Und jetzt kommt der Wohnmobil-Hersteller Knaus Tabbert ins Spiel. Die Geschäftsleitung schrieb an den damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer einen Brief und beklagte sich über die Situation. Scheuer intervenierte schriftlich für das bayerische Unternehmen bei seinem Parteifreund, dem damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Als nächstes trat der Parlamentarische Staatssekretär Michael Odenwald auf den Plan. Und quasi über Nacht erhielten die deutschen Wohnmobil-Hersteller für ihre Fahrzeuge die Typgenehmigungen ausgestellt.

Somit konnten Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen unbehelligt völlig überteuert weiterverkaufen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hat der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche gehalten. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen FCA am eingereicht.  Mittlerweile sind weit über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Auch steigt die Anzahl von Gutachten, die durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind. Der Skandal ist an den Gerichten angekommen.

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ist ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel