Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs erlassen, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, dass bisher im Krankenhaus erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant durchgeführt werden. Aus Sicht der AOK-Gemeinschaft wird Mehr