Ab 2022: Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige
Zum ersten Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der Anspruch auf Leistungen erhöht sich für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege, für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Bezug von Pflegesachleistungen sowie Mehr