ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
. Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen. Die Einkünfte aus diesen kleinen Solaranlagen müssen nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Gebäudearten und Mehr