Motoryachten müssen sich hinten anstellen
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschied, dass Motoryachten und Sportboote an Schleusen keinen Anspruch auf bevorzugte Durchfahrt wie Fahrgastschiffe haben. Eine Betreiberin von Motoryachten hatte dagegen geklagt, weil sie sich gegenüber klassischen Ausflugsschiffen benachteiligt fühlte Mehr

