Kündigung per Post nicht ausreichend
Eine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde entlassen und bestritt auch den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg sowie den Online-Sendestatus des Einwurf-Einschreibens. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundsarbeitsgerichts – diesem Mehr