Gemeinschaftsfläche Treppenhaus

Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verankert. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt. Mehr

Herbstlaub – traumhaft schön und tükisch

Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält: Er hat seine Tücken. So kann ein Gehweg durch nasses Laub unversehens zur Rutschbahn werden. Klar, dass Mehr

Schule ist kein Arbeitsplatz

Die Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen. Im verhandelten Fall hatte der Kläger bei einer Münchener Versicherung einen Reiserücktrittsversicherungsvertrag abgeschlossen. Die im Rahmen des Vertrages mitversicherte minderjährige Tochter des Klägers hatte sich für das parlamentarische einjährige Patenschafts-Programm Mehr