Ausgleich bei Verspätung des Ersatzfluges
Einem Fluggast steht auch dann ein Ausgleichsanspruch zu, wenn der wegen Annullierung des Fluges in Anspruch genommene Ersatzflug mit einem anderen Luftverkehrsunternehmen Verspätung hat. Die Kläger buchten im konkreten Fall bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen einen Flug von Frankfurt am Main Mehr