Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden

Macht das Jobcenter nachweislich Fehler und wird daraufhin zu viel Hartz IV gezahlt, muss der Empfänger das Geld nach Auskunft der ARAG Experten nicht unbedingt zurückzahlen. In einem konkreten Fall erhielt ein Mann versehentlich einen Monat länger das Arbeitslosengeld II Mehr

Verbotene Lustbarkeiten

Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer „Versammlung“ in einer Münchener Gastwirtschaft eingeladen. Die Verwaltung erkannte darin eine an Allerheiligen verbotene Lustbarkeit. Die Vereinsvertreter erklärten jedoch, Mehr