Zeckenstich muss kein Dienstunfall sein
Im Falle einer Lehrerin wurde 2010 ein Zeckstich als Dienstunfall anerkannt. Im Fall eines Polizisten drei Jahre später nicht. Die ARAG Experten erläutern den Unterschied: Die Lehrerin hatte seinerzeit den Zeckenbiss umgehend gemeldet und lückenlos dokumentiert. Der Polizeibeamte, der den Mehr