Schule ist kein Arbeitsplatz

Die Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen. Im verhandelten Fall hatte der Kläger bei einer Münchener Versicherung einen Reiserücktrittsversicherungsvertrag abgeschlossen. Die im Rahmen des Vertrages mitversicherte minderjährige Tochter des Klägers hatte sich für das parlamentarische einjährige Patenschafts-Programm Mehr

Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden

Macht das Jobcenter nachweislich Fehler und wird daraufhin zu viel Hartz IV gezahlt, muss der Empfänger das Geld nach Auskunft der ARAG Experten nicht unbedingt zurückzahlen. In einem konkreten Fall erhielt ein Mann versehentlich einen Monat länger das Arbeitslosengeld II Mehr