Nur Sofortüberweisung ist unzulässig
Eine Sofortüberweisung, die über einen externen Dienstleister abgewickelt wird, ist nach Überzeugung des BGH-Kartellsenats unzumutbar, weil ein Bankkunde dabei in der Regel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Bank verstößt. Diese untersagen nämlich die Eingabe von PIN und TAN, die für Mehr