Straftat: Blitzer umstoßen
Wer einen „Blitzer“ umstößt, um Geschwindigkeitsmessungen zu verhindern, macht sich strafbar – auch wenn das Gerät dabei nicht beschädigt wird. Laut Auskunft der ARAG Experten genügt es laut dem Oberlandesgericht Hamm, wenn die Anlage vorübergehend lahmgelegt wird (Az.: 4 ORs Mehr