Paketboten-Schutz-Gesetz – Präqualifizierung als alleiniges Kriterium für die Haftungsfreistellung
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz sollen fairer Wettbewerb und Beitragsehrlichkeit in der KEP-Branche erreicht und dadurch die soziale Absicherung der Arbeitnehmer verbessert werden. Die Auftraggeber der überwiegend kleinen und mittelständischen KEP-Dienstleister werden dafür in die Verantwortung genommen. Diese Ziele unterstützt der BdKEP Mehr