CGB: Corona-Infektionen am Arbeitsplatz unverzüglich der gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen
Der CGB und seine Berufsgewerkschaften empfehlen allen Arbeitnehmern, die sich eine Corona-Infektion in ihrem beruflichen Umfeld zugezogen haben, dies unverzüglich ihrer gesetzlichen Unfallversicherung anzuzeigen. Der Versicherungsträger prüft dann, ob die Corona-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Peter Rudolph, Mehr