Anbieter von Online-Glücksspiele müssen Original-Vollmacht vorlegen
Ohne Nachweis der Original-Vollmacht kann eine Anwaltskanzlei einen beklagten Anbieter von Online-Glücksspielen nicht vor einem deutschen Gericht vertreten. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in einer Sitzung vom 2. Oktober 2024 entschieden und dem Streit um Rückzahlungsansprüche der Spieler bei verbotenen Mehr